FDP lehnte millionenschwere Mehrausgaben für den IGS Neubau ab

Burgdorf, 18. März 2022. Zu der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung oder auch einfach zu den Mehrkosten beim Bau der IGS Burgdorf, sagt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf, Dr. Karl-Heinz Vehling:

Überplanmäßige Ausgaben sollen nur ausnahmsweise gestattet sein. So regelt es das Kommunalverfassungsgesetz (§ 119 NKomVG). Die Ausnahme setzt voraus, dass es sich um unabweisbare Maßnahmen handelt, die aufgrund bestimmter Zwänge unumgänglich sind.

Das ist bei den hier in Rede stehenden Maßnahmen nicht der Fall. Die Bildungschancen vergrößern oder verschlechtern sich nicht durch eine Fahrradüberdachung oder durch den Einbau von Aluminiumfenstern, oder was sonst noch wünschenswert sein mag, aber nicht funktionsnotwendig ist. Daher appellierte die FDP-Fraktion an die Ratsmitglieder, den zusätzlich zu beauftragenden Maßnahmen nicht zuzustimmen, zumal das Geld nicht vorhanden ist, sondern die Schulden der Stadt Burgdorf weiter erhöhen werden. Die Freien Demokraten plädierten für die Vernunft und gegen die Versuchung, durch die Zusatzmaßnahmen, das im Haushalt festgesetzte Budget zu sprengen. Eine solche Entscheidung verschlimmert die ohnehin sehr angespannte Haushaltslage der Stadt Burgdorf. Es stimmt auch nicht, dass schuldenfinanzierte Investitionen die Eigenkapitalquote verbessern, auch wenn es ein ehemaliger Bürgermeister dieser Stadt vehement behauptet.

Die Kosten für den Bau der IGS laufen aus dem Ruder – und das schon vor dem ersten Spatenstich. Anscheinend wussten die Beteiligten schon bei der Beauftragung des Totalunternehmers (TU), dass die beauftragte Leistung nicht für den Neubau der IGS Burgdorf reichen wird. Funktionswichtige Teilleistungen wie Feuerlöscher und Einbauten in der Sporthalle wurden aus dem Auftrag des TU herausgenommen, wissend, dass der Auftrag dann nicht reichen würde, um eine funktionsfähige Schule zu errichten. Informiert wurde darüber offensichtlich weder der Rat und schon gar nicht die Bevölkerung. Diese bei der Auftragserteilung weggelassenen funktionsnotwendigen Bestandteile, sind die einzigen, die zu den unabweisbaren Maßnahmen zählen, die durch eine Verpflichtungsermächtigung abgedeckt werden können.

Außerdem rechnete man bei der Auftragsvergabe, wie sich jetzt herausstellt, mit Mehrkosten gegenüber den 60 Mio. Euro, die im Haushalt eingestellten wurden. Die zu erwartenden Kostenmehrungen – so der Plan – sollten durch KfW-Zuschüsse in Höhe von 4,3 Mio. Euro finanziert werden. Diese Zuschüsse waren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an den TU aber noch nicht sicher; sie waren noch nicht einmal beantragt. Das bedeutet, dass die Stadt gegenüber dem TU Verpflichtungen einging, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe finanziell nicht gedeckt waren.

Zur Krönung der Geschichte gehört, dass die Stadt nun gar nicht mehr mit den Fördermitteln rechnen kann. Das Förderprogramm wurde am 24.01 2022 durch den neuen Wirtschaftsminister kassiert und Anträge nicht mehr zugelassen. Hätte sich Burgdorf mit der Antragstellung etwas beeilt, wäre sie wohl noch in den Genuss der dringend benötigten Fördermittel gekommen - so aber fehlen 4,3 Mio. Euro.

Und trotz alledem hat die Mehrheit im Rat Zusatzmaßnahmen zu wünschenswerten, aber nicht unabweisbar notwendigen Maßnahmen beschlossen werden.

Keiner der Vertreter aus Politik und Verwaltung kann heute sagen, wie teuer die Gesamtmaßnahme IGS Burgdorf der Stadt kommen wird. Die neue Südstadtkita für das Baugebiet hinter den Hecken sollte ursprünglich 3, 4 Mio. Euro kosten. Gelandet ist man bei 5,5 Mio. Euro – 60% Mehrkosten. Und noch immer kann sie nicht eröffnet werden. Sollte das bei der IGS ähnlich verlaufen, sprechen wir über 36 Mio. Euro zu erwartenden Mehrkosten

Wir wollen hoffen und beten, dass es nicht so kommt. Mehr bleibt uns nicht. Denn eine vertrauenswürdige Projektsteuerung für das Projekt der IGS Burgdorf gibt es offenbar nicht.

Die FDP-Fraktion hatte schon in ihrem Lagebericht nach 100 Tagen Ratsarbeit darauf hingewiesen, dass die Stadt beim Baucontrolling nicht auf der Höhe ist. Von planvoller Kostensteuerung und Mittelbewirtschaft kann keine Rede sein, heißt es im Lagebericht (S.10). Diese Einschätzung wird - leider – bestätigt, wenn der Rat der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für millionenschwere Mehrausgaben bei der IGS zustimmen sollte. Das sind keine guten Aussichten.

Die Ratsdamen und -herren hatten es in der Hand, das finanzielle Desaster abzuwenden, indem Sie einfach Ihre Zustimmung zu den nicht unabweisbar erforderlichen Zusatzmaßnahmen verweigern. Die Burgdorf Bürgerinnen und Bürger hätten es Ihnen hoch angerechnet!